AGB

Version April 2024

  1. Vertragsgegenstand

    1. Die IT District AG, Bösch 73, CH-6331 Hünenberg ("IT DISTRICT") erbringt allgemeine IT Dienstleistungen, insbesondere auch im IT Security Bereich, und verkauft in diesem Zusammenhang auch Softwarelizenzen und Hardware. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln den Einsatz von Personal für Dienstleistungen aller Art ("Servicedienstleistungen"). Für die Lieferung von Hard- oder Software geltenden demgegenüber die dafür spezifisch erlassenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 
    2. Die vorliegenden AGB gelten insoweit, als nicht auf individueller Vertragsbasis eine anderslautende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde. 
    3. Die Erteilung eines Serviceauftrages ("Auftrag") schliesst die Anerkennung der AGB durch den Kunden ein. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Ein Austausch der übereinstimmenden gegenseitigen Willensäusserungen per E-Mail erfüllt das Erfordernis der Schriftlichkeit. 

       

  2. Art und Umfang der Servicedienstleistung von IT DISTRICT

    1. IT DISTRICT darf grundsätzlich nur für Arbeiten im Umfang des schriftlich erteilten Auftrags eingesetzt werden. Die Tätigkeiten, die über den vereinbarten Auftragsumfang hinausgehen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von IT DISTRICT. 
    2. Serviceofferten sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben wurden. 
    3. IT DISTRICT führt die ihr übertragenen Servicedienstleistungen unter Beachtung der vom Kunden für die Ausführung erteilten Anweisungen aus und verpflichtet sich zur Einhaltung der betrieblich vereinbarten Vorschriften des Kunden, insbesondere der Sicherheitsbestimmungen sowie der Hausordnung. Das zur Servicedienstleistung eingesetzte Personal ist stets vertrauenswürdig, sorgfältig ausgewählt und gut ausgebildet. Die Parteien vereinbaren die Projektorganisation und bezeichnen die darin verantwortlichen Personen. 
    4. Terminvereinbarungen gelten im Normalfall als annährend. Sollte ein Termin als fix gelten, bedarf es dafür einer entsprechenden festen Vereinbarung. Die Einhaltung eines Termins setzt voraus, dass der Kunden sämtliche seiner Obliegenheiten voll und ganz erfüllt. Verzögert sich eine Servicedienstleistung aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, so ist IT DISTRICT berechtigt, die entsprechenden Mehrkosten dem Kunden aufzuerlegen. 
    5. Ort, Umfang, und Inhalt der Servicedienstleistung wie auch die Dauer des Einsatzes sowie die Anzahl des eingesetzten Personals werden separat schriftlich festgelegt. 
    6. IT DISTRICT plant und rapportiert die erbrachten Servicedienstleistungen. 

       

  3. Rechte und Pflichten der Kunden

    1. Der Kunde bestätigt jeweils schriftlich die Servicetätigkeit des Personals von IT DISTRICT.
    2.  Der Kunde stellt sicher, dass IT DISTRICT respektive sein Personal die Servicedienstleistungen in den eigenen Lokalitäten mit den notwendigen Hilfsmitteln sowie in Zusammenarbeit mit den vereinbarten und geeigneten Hilfskräften durchführen kann und dass die vorbereitenden Arbeiten vor Beginn der Servicedienstleistungen wie vereinbart rechtzeitig erledigt sind. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Hilfsmittel und Geräte müssen in einem einwandfreien und betriebssicheren Zustand sich befinden. Der Kunden ist ferner verpflichtet sämtliche notwendigen Vorkehrungen zur Unfallverhütung wie auch zum Schutz des Personals von IT DISTRICT und den von IT DISTRICT eingebrachten Sachen zu treffen. 
    3. Sollte die Erbringung der Servicedienstleistungen aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich sein, so ist IT DISTRICT berechtig, alle bis zu diese Zeitpunkt (inklusive der Rückreise des Personals) in Rechnung zu stellen. 
    4. Erweist sich die Servicedienstleistung als nicht vertragsgemäss, so ist IT DISTRICT zur Beseitigung des Mangels auf eigene Kosten verpflichtet. Der Kunde kann die Annahme der Servicedienstleistung nicht verweigern, wenn sich der Mangel als unerheblich erweist oder auf einem Umstand beruht, der IT DISTRICT nicht zu verantworten hat. 
    5. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, während der Laufzeit dieses Vertrages sowie während eines Jahres nach Beendigung dieses Vertrages keinen Mitarbeiter von IT DISTRICT direkt oder indirekt abzuwerben mit der Folge, dass dieser Mitarbeiter in irgendeiner Form für den Kunden entgeltlich oder unentgeltlich tätig wird oder am Unternehmen des Kunden beteiligt wird. Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung hat der Kunde der IT DISTRICT ohne Nachweis eines Schadens eine Konventionalstrafe in der Höhe von sechs Monatsgehältern des betroffenen Mitarbeiters zu bezahlen.

       

  4. Berechnung des Services

    1. IT DISTRICT erbringt die Servicedienstleistungen nach Festpreis oder nach Aufwand mit oberer Begrenzung der Vergütung (Kostendach). Die Kostenarten und Kostensätze werden vorgängig schriftlich festgelegt. Für die Berechnung des Servicepreises nach Aufwand gilt der beim Bestellungseingang für die entsprechende Servicedienstleistung gültig vereinbarte Stundenansatz. Wird ein Auftrag nach Aufwand verrechnet, kann der schriftliche Kostenvoranschlag um bis zu 15% des Nettoauftrages überschritten werden. Werden Festpreise für Consulting Pakete vereinbart, bei denen die jeweiligen Leistungen von den Kunden abgerufen werden können, verfällt dieser Leistungsanspruch nach Ablauf von 6 Monatenseit Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser Frist sind die Kunden weder berechtigt, die Dienstleistungen einzufordern, noch haben Sie Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen.
    2. Für die Abrechnung von Consulting Dienstleistungen wird eine Koordinationsgebühr von 10% des Rechnungsbetrages verrechnet.
    3. Insofern nichts anderes vereinbart, werden die Servicedienstleistungen während den lokalen Werktagen zwischen 8.00 und 17.00 Uhr erbracht. Für Einsätze während Samstagen, Sonntagen und Feiertagen wie auch an Werktagen während zwischen 17.00 Uhr und 08.00 Uhr werden Aufschläge hinzugerechnet. 
    4. Für Reisen in der Schweiz erhebt IT DISTRICT Reisepauschalen, abhängig vom Einsatzort. Die Reisepauschale beinhaltet Reisezeit und Reisekosten. Im Übrigen werden im Rahmen der zur Erbringung der Servicedienstleistungen entstehenden Spesen separat ausgewiesen und sind auch separat zu verrechnen. 
    5. Die Abrechnung für die erbrachten Servicedienstleistungen nimmt IT DISTRICT unmittelbar nach Beendigung des Auftrages vor. Bei längerem Serviceeinsatz erstellt IT DISTRICT Zwischenabrechnungen. 
    6. Die Zahlungsfrist für sämtliche Rechnungen der IT DISTRICT beträgt 20 Tage. Anderweitige spezialvertragliche Regelungen werden vorbehalten und gehen dieser Regelung vor. Sollte sich der Kunde mit der Zahlung seiner Rechnungen im Verzug befinden, so ist IT DISTRICT berechtigt, die Erfüllung ihrer eigenen Vertragsverpflichtungen bis zum Eingang der rückständigen Zahlung aufzuschieben. Ferner ist für die Zeit des Verzugs der gesetzlich vorgesehene Verzugszins von 5% zu entrichten. Alle im Zusammenhang mit der Servicedienstleistung entstehenden Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.“. 
    7. Bei einer Annullierung der Servicedienstleistung durch den Kunden binnen eines Zeitraums von einem Monat vor Durchführung wird dem Kunden 30 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen des Kunden bzw. einer unbegründeten Nichtannahme oder aber Unmöglichkeit zur Erbringung der Servicedienstleistung aus Gründen, welche der Kunde zu verantworten hat, werden 100 % der Servicekosten in Rechnung gestellt. 

       

  5. Zusicherungen und Gewährleistungen

    1. IT DISTRICT leistet Gewähr dafür, dass die von ihrer erbrachten Servicedienstleistungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Liegt ein Mangel vor, kann der Kunde unentgeltlich Nachbesserung verlangen. Hat IT DISTRICT die verlangte Mängelbehebung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht erfolgreich vorgenommen, kann der Kunde einen dem Minderwert entsprechenden Abzug von der Vergütung machen. 
    2. Entdeckte Mängel müssen vom Kunden unverzüglich schriftlich angezeigt werden. IT DISTRICT haftet für allfällige Mängel nach Erfüllung der Servicedienstleistung noch während einer Frist von 6 Monaten. Das Recht, Ansprüche wegen eines Mangels geltend zu machen, verjährt innerhalb von 12 Monaten, beginnend mit der unverzüglichen Rüge des Mangels. Die Verpflichtung zur Gewährleistung besteht nicht, wenn ein Mangel unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, den IT DISTRICT nicht zu vertreten hat. 
    3. IT DISTRICT gewährleistet ferner, dass sie mit ihren Servicedienstleistungen keine anerkannten Schutzrechte Dritter verletzt. 

       

  6. Immaterialgüterrechte und Knowhow

    1. Die Rechte und Pflichten aus dem Gebrauch von Soft- und Hardware, welche von Dritten übernommen oder gekauft werden, richten sich nach den spezifisch dafür vorgesehenen Allgemeinen Vertragsbestimmungen sowie den Bestimmungen des Herstellers oder Verkäufers und müssen vom Kunden übernommen werden. 
    2. Die Kunden anerkennen, dass ihnen durch die Servicedienstleistungen sowie die Nutzung von Softwareprodukten keine Rechte übertragen werden. IT DISTRICT respektive die Drittlizenzgeber bleiben alleinige Inhaber der Immaterialgüterrechte an allem, was im Rahmen von IT DISTRICT zur Verfügung gestellt wird oder im Rahmen der Servicedienstleistungen entsteht. 
    3. IT DISTRICT ist ein geschütztes Markenzeichen und darf ohne die vorgängige, ausdrückliche und schriftliche Erlaubnis von den Kunden nicht verwendet werden. Die Markenzeichen von Händlern inklusive deren Logos gehören den Händlern respektive allenfalls einer angeschlossenen Gesellschaft und darf ohne deren Einwilligung ebenfalls nicht verwendet werden.

       

  7. Haftung

    1. Die Haftung von IT DISTRICT ist in jedem Fall auf die Höhe der Vertragssumme, im Maximalbetrag aber auf CHF 100'000, beschränkt.
    2. Jede die Garantieleistung übersteigende vertragliche oder ausservertragliche Haftung, insbesondere diejenige für sogenannte Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn sowie für Hilfspersonen oder indirekte Schäden, ist gegenüber den Kunden ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte Schäden. In jedem Fall ist die Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit auf die Höhe der Vertragssumme beschränkt.
    3. IT DISTRICT haftet nicht für das Verhalten und für Informationen, Leistungen oder Produkte Dritter insbesondere auch nicht der Händler. Dazu gehört insbesondere die Verfügbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität von Informationen und das einwandfreie Funktionieren bzw. die Mängelfreiheit der Produkte. 
    4. IT DISTRICT haftet ausserdem nicht für die Kompatibilität der verwendeten Hard- und/oder Software mit der von Kunden verwendeten Systemumgebung.

       

  8. Datenschutz

    1. IT District verpflichtet sich zur Geheimhaltung von Tatsachen und Daten, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Diese Pflicht ist auch einbezogenen Dritten aufzuerlegen. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Daten vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflichten bestehen schon vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. nach Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Vorbehalten bleiben gesetzlichen Aufklärungs- und Informationspflichten. 
    2. IT DISTRICT verpflichtet, an sie im Rahmen der Servicedienstleistung weitergegebene oder ihr zugängliche Daten aus dem Bereich des Kunden nur im Umfang und ausschliesslich zu denjenigen Zwecken zu bearbeiten, wie dies für die Vertragserfüllung notwendig ist. Die Parteien können weitere vertragliche Abmachungen, z.B. Vertraulichkeitsvereinbarung, abschliessen. 
    3. Werbungen und Publikationen über projektspezifische Leistungen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei, ebenso dessen Nennung als Referenz. 

       

  9. Beendigung

    1. Verträge über Wartungs- und Servicedienstleistungen sind, insofern nicht anders vertraglich vereinbart, für 12 Monate abgeschlossen und können mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich auf das vereinbarte Vertragsende gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils stillschweigend um weitere 12 Monate.

       

  10. Schlussbestimmungen

    1. Rechte und Pflichten aus diesen AGB respektive der vereinbarten besonderen vertraglichen Bestimmungen können nur mit schriftlicher Zustimmung der Gegenpartei auf Dritte übertragen werden. Die Verrechnung von Ansprüchen aus dem vorliegenden Rechtsverhältnis ist gegenseitig ausgeschlossen. 
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtlich nicht wirksam oder aus Rechtsgründen nicht durchsetzbar sein, wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen davon nicht berührt, und die betroffene Bestimmung gilt als durch eine wirksame und dem Vertragszweck möglichst entsprechende Bestimmung ersetzt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke für die Lückenfüllung.
    3. Anwendbar ist materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und Erfüllungs- und Betreibungsort für Kunden ist, vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen, Cham, Schweiz.